Willkommen
WIR EMPFEHLEN MOZILLA FIREFOX MIT ADBLOCK
Share |
Willkommen Grenzen überwinden Waldseilgarten Teamhochseilgarten Bogenschießen Besucher-Infos Mitarbeiter Gutschein Links Gästebuch Kontakt AGB
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Benutzung der gesamten Anlage ist nur nach Bestätigung und Anerkennung dieser Benutzerregeln durch Unterschrift möglich. Bei minderjährigen

Teilnehmern sind die Benutzerregeln von den Sorgeberechtigten durchzulesen und mit den Kindern/ Jugendlichen durchzusprechen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Sorgeberechtigte, die Benutzerregeln durchgelesen, mit dem minderjährigem Teilnehmer besprochen und alle Punkte verstanden zu haben.

 

2. Die Benutzung des Waldseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Nichtbeachtung unserer Sicherheitsregeln besteht die Gefahr eines Absturzes. Für selbstverschuldete Unfälle haftet der Teilnehmer. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Benutzungsregeln oder falsche Angaben verursacht werden. Bei Zusammentreffen mehrerer Unfallursachen hat der Teilnehmer sein etwaiges Mitverschulden im Rahmen der Haftung anrechnen zu lassen. Für Verletzungen oder Beschädigungen an Kleidungsstücken und persönlichen

Gegenständen durch Teile der Übungen oder der Ausrüstung, Äste, unwegsames Gelände usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Unfälle und Sachschäden sind unverzüglich zu melden. Für die Haftung desWaldseilgarten Oberreith GmbH & Co. KG gilt Punkt 11.

 

3. Der Waldseilgarten ist für Teilnehmer ab Körpergröße von ca. 1,10 m geeignet. Einzelne Teile der Anlage sind speziell für Kinder unter 8 Jahren

konzipiert. Nach Rücksprache mit einem Betreuer können weitere Parcours für Kinder unter acht Jahren freigegebenwerden. Kinder bis8 Jahre müssen

in den höheren Parcours von einem Erwachsenen begleitet werden.

 

4. Für Personen, die an einer Krankheit oder einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen der Parcours eine Gefahr für

die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte (z.B. Bandscheibengeschädigte, Epileptiker, Schwangere ab dem 4. Schwangerschafts-monat) ist die Benutzung der Anlage nicht möglich. Alkoholisierte, oder unter Einfluss von Drogen oder sonsti gen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen denWaldseilgarten nicht benutzen.

 

5. Während der Begehung der Parcours ist das Mitführen von losen Gegenständen wie Kameras, Handy, Schlüsselbund, Geldbeutel, offen getragener

Schmuck, etc. nicht gestattet, da diese eine Gefahr für den Teilnehmer selbst, sowie andere Personen darstellen können. Lange Haare sind mit einem Haargummi zusammen zu binden.

 

6. Für Wertgegenstände, die zur Verwahrung auf dem Gelände verbleiben, oder beim Betreiber hinterlegt werden, kann keine Haftung übernommen werden.

 

7. Vor Begehung der Parcours muss jeder Teilnehmer an der gesamten Sicherheitseinweisung teilnehmen. Sämtliche Anweisungen des Trainers/

Veranstalters sind bindend und ihnen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Trainers/ Veranstalters können die betreffenden Teilnehmer vom Waldseilgarten ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Anweisungen oder

Sicherheitsforderungen des Veranstalters/ Trainers übernimmt die Hochseilgarten Oberreith GmbH und Co. KG keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

 

8. Die vom Waldseilgarten Oberreith zur Verfügung gestellte Ausrüstung darf nur nach Anweisung des Personals benutzt werden. Eine Weitergabe an

Dritte ist nicht gestattet. Die Ausrüstung darf während der Begehung der Parcours nicht abgelegt werden. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit (3 Stunden) ist die Ausrüstung unverzüglich zurückzugeben. Bei späterer Rückgabe wird pro angefangener 30 min. Zeitüberschreitung ein Aufschlag von 5 € berechnet. Eventuelle Beschädigungen an der Ausrüstung sind sofort dem Personal zu melden.

 

9. Auf den Plattformen dürfen sich jeweils max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten (Ausnahme Dreierplattform: max. 9 Personen). Die Übungen dürfen

immer nur von einer Person begangen werden. Vor Benutzung der Seilrutschen (Flying Fox) ist sicherzustellen, dass sich keine Person im Landebereich

aufhält.

 

10. Die Sicherungskarabiner müssen immer im Sicherungsseil eingehängt werden und verschlossen sein (grün markiertes Seil am Beginn jeder neuen

Übungund an Zwischensicherungen auf den Plattformen). Ein mutwilliges Aushängen beider Karabiner ist nicht erlaubt.

 

11. Die Hochseilgarten Oberreith GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden

haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dermit der Leistung der Veranstaltung betrauten Personen.

 

12. Die Geschäftsführung ist berechtigt, Personen, die sich nicht an die Benutzerregeln halten, vom Waldseilgarten auszuschließen. Bei einer durch

Umwelteinwirkungen notwendigen Evakuierung der Anlage (Sturm, Gewitter, Feuer, Starkregen, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des

Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Parks frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

Die Benutzung des Waldseilgartens ist nur nach Abgabe der ausgefüllten AGB möglich, Minderjährige benötigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Gerne können Sie unsere AGB´s ach bereits ausgefüllt mitbringen.